Wenngleich das anfängliche Ziel der Erbenermittlung darin bestand, die Erben für nachrichtenloses Vermögen zu suchen, so hat sich ihr Zuständigkeitsbereich heute sehr stark erweitert.
Seit ihren Ursprüngen Anfang des 19. Jahrhunderts hat die Erbenermittlung die Veränderungen einer immer mobiler werdenden Gesellschaft mitverfolgt. Diese Veränderungen machen die Regelung von Erbschaftsangelegenheiten zusehends komplexer.
In diesem globalisierten und sich ständig wandelnden Umfeld ist es unsere Aufgabe, jene Aufträge von Notaren, Erbschaftsverwaltern, Anwälten oder sämtlichen juristischen Instanzen zu erfüllen, die sich auf Erbgänge beziehen, welche gemäß dem anwendbaren Recht einen unbekannten Erben oder Anspruchsberechtigten auf einen Vermögenswert aufweisen.
Die in Genf sitzende Swiss Genealogy Agency passt sich diesen Veränderungen an und wird dadurch auch neuartigen Bedürfnissen gerecht.
So wurde die Swiss Genealogy Agency im Rahmen des von der Schweizerischen Bankiervereinigung unterzeichneten Übereinkommens der bevorzugte Partner der Banken. Diese können von ihrer langjährigen Erfahrung und ihrem internationalen Netzwerk profitieren, um die Inhaber nachrichtenloser Vermögenswerte aufzuspüren.
Swiss Genealogy Agency stellt die Bearbeitung aller Aufträge auf Veranlassung ihrer Entscheidungsträger und in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen sicher. Des Weiteren garantieren wir Ihnen, dass die Erfüllung Ihrer Aufträge durch ein professionnelles Team erfolgt, das Sorge trägt für den Schutz des Bankgeheimnisses und das die Geheimhaltungspflicht für sämtliche ausgetauschten Informationen bei jedem seiner Arbeitsschritte respektiert.